ZECH Ingenieurgesellschaft mbH

Auf einen Blick
Dienstleistungen

Ansprechperson
Gabriele Sickmann
Hessenweg 38
49809 Lingen
Tel: 05918001660
sickmann@zechgmbh.de

Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz und Bauphysik

Erstellung von Gutachten für Geräusche, Erschütterungen, Bauphysik, Luftinhaltsstoffe und Staub

Der Schutz der Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen wie Lärm, Erschütterungen, Gerüche oder Luftschadstoffe und Staub, basiert auf den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Sie regeln die einzuhaltenden Werte sowie das Vorgehen zu ihrer Ermittlung. Verursacher dieser Immissionen sind beispielsweise Industrie- und Gewerbebetriebe, Straßen-, Schienen- und Flugverkehr, Sport- und Freizeitanlagen, Gaststätten und Diskotheken, landwirtschaftliche Betriebe, Kläranlagen oder Baustellen. Beim Neu- oder Ausbau von Anlagen oder Einrichtungen treten gerade in Gemengelagen Konflikte auf, die im Vorfeld erkannt und gelöst werden müssen. Prognoseuntersuchungen schaffen Klarheit. Wir können für unsere Auftraggeber verschiedenste Szenarien nachbilden und anschließend konkrete Maßnahmen für das Genehmigungsverfahren vorschlagen. Im Genehmigungsverfahren geforderte Abnahmemessungen nach § 28 BImSchG sowie messtechnische Überprüfungen für genehmigungsbedürftige Anlagen erfolgen durch unsere Mitarbeiter vor Ort. Die entsprechenden Analysen führen wir in den anerkannten Laboren in Lingen durch und liefern die Grundlagen für eine Einhaltung der Betreiberpflichten.

In der Arbeitswelt stehen Sicherheit und Gesundheit sowie Motivation und Leistungsfähigkeit der Arbeitenden an oberster Stelle. Dabei geht es um Einwirkungen durch Geräusche, Vibrationen, Luftinhaltsstoffe, Staub, Licht, Hitze, Kälte usw. auf den Menschen am Arbeitsplatz. Viele Rechtsvorschriften und Verordnungen regeln Grenz- und Richtwerte, die entsprechenden Ermittlungs- und Messverfahren, sowie die Häufigkeit der Überprüfungen. Bei Geräuscheinwirkungen sind die vorherrschenden Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Neben Lärmbelastungen, die das Gehör schädigen können, sind Geräusche zu vermeiden, die eine Störung der Konzentration hervorrufen oder durch unzulängliche bzw. ungewollte Sprachverständlichkeit zur Beeinträchtigung von Kommunikation und/oder Vertraulichkeit führen können. Ebenso wird die raumakustische Ausgestaltung des Arbeitsplatzes bedacht. Hier sind in Lärmbereichen schallabsorbierende Materialien nach dem aktuellen Stand der Technik vorzusehen. In nahezu allen Arbeitsbereichen eines technischen Produktionsbetriebes wird mit Gefahrstoffen als Edukte umgegangen (z.B. Gießereien, Raffinerien) oder die Gefahrstoffe entweichen bei einem Herstellungsprozess (z.B. Schweißrauche an Schweißarbeitsplätzen). Im Sinne des Gesundheitsschutzes und der Mitarbeiterprävention dürfen Gefahrstoffe wie Stäube, organische und anorganische Stoffe festgelegte Konzentrationen, sog. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), nicht überschreiten.

Eine optimale Raumnutzung ohne Störungen aus anderen Bereichen ist der Wunsch eines jeden Bauherren. Ein Mindestmaß von bauphysikalischen Anforderungen an ein Gebäude wird von verschiedenen Gesetzen, Verordnungen, DIN-Normen und VDI-Richtlinien geregelt. Wir führen bauphysikalische Untersuchungen im Schallschutz, der Bau- und Raumakustik sowie der thermischen Bauphysik durch. Sie ermöglichen eine optimierte Nutzung von Gebäuden mit Wohnungen und Büros, Verwaltungsgebäuden, Gaststätten, Restaurants, Arztpraxen, Schulen, Kindergärten, Konferenzsälen bis hin zu Kirchen, Kinos und Theatern. Wir finden für unsere Kunden Lösungen bei störendem Außenlärm und für eine optimale Gebäude- und Raumakustik sowie optimale Lösungen für die Bauausführung unter thermischen Gesichtspunkten.